Überbrückungshilfe III
Jetzt bis zu 20.000€ Digitalisierungsprämie sichern
Investitionen in digitale Technologien sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter können durch Förderprogramme bezuschusst werden.
Voraussetzungen zur Beantragung
Ihr Unternehmen kann eine Förderung beantragen, wenn es folgende Kriterien erfüllt:
- Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland
- Unternehmensgründung vor dem 01.05.2020
- Umsatz von max. 750 Mio. Euro im Jahr 2020
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
Förderfähige Leistungen oder Maßnahmen
Alles Leistungen im Bereich der Digitalisierung können gefördert werden, wie beispielsweise:
- Erstellung Website & Onlineshop
- Erstellung Warenwirtschaftssystem
- Beratungsleistungen & Erstellung einer Online-Marketing-Strategie
- SEA & SEO
- Optimierung Ihrer Webseite/Onlineshop für mobile Endgeräte
- etc.
Höhe des Förderungszuschusses
- bis zu 90 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Digitalisierungskosten (max. 20.000 Euro) bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %