Filiale in Ägypten oder die arabische Welt gründen

Um eine Filiale in Ägypten eröffnen zu können, benötigt es viele Regelungen zu beachten. Lassen Sie sich daher von einem Experten zu diesem Thema beraten. Vieles ist im Vergleich zu Deutschland anders geregelt und sollte beachtet werden. Entscheiden Sie sich für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ägyptischen Rechts, dem „Limited Liability Company“, müssen Sie einige Dinge beachten. Das LLC ist vergleichbar mit der deutschen GmbH.

Erst einmal besteht das Kapital aus Anteilen und nicht aus Aktien. Gesellschafter müssen diese Anteile den Anderen Gesellschaftern zum Kauf anbieten. Das Mindestkapital beträgt 50.000 EGP, was umgerechnet ca. 2.350€ entspricht. Das Kapital ist vollständig bei der Gründung einzuzahlen, bis das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist.

Voraussetzung ist unter Anderem das Vorhandensein von mind. Zwei Gesellschaftern, die nicht unbedingt ägyptischer Staatsbürger sein müssen. Die Limited Liability Company kann komplett in ausländischem Eigentum sein.

Anders ist es mit den Geschäftsführern. Bei der LLC ist vorausgesetzt, dass einer der Leiter Ägypter ist. Der ägyptische Leiter kann ohne Zeichnungsberechtigung ernannt werden. Der ausländische Geschäftsführer benötigt eine Zeichnungsberechtigung.

Die Limited Liability Company darf weder Anteile öffentlich anbieten und noch Aktien ausgeben und an der Börse notiert werden.

Die Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter unterscheidet man zwischen zwei Situationen. Liegt das Stammkapital unter 250.000 EGP, müssen keine Gewinnbeteiligung an ihre Mitarbeiter ausgeschüttet werden. Liegt Ihr Stammkapital über 250.000 EGP müssen Sie 10% der Gewinne an die Mitarbeiter ausschütten.

Benötigte Unterlagen für die Gründungsurkunde in Ägypten:

  • Die genaue Firmierung der neuen Gesellschaft
  • Die ägyptische Adresse der neuen Gesellschaft
  • Die Dauer der neuen Gesellschaft; üblicherweise auf 25 Jahre festgelegt
  • Die Höhe des Gesellschaftskapitals; mind. 50.000 EGP (ca. 2350€)
  • Die Anzahl der Anteile, die von den Gesellschaftern gehalten werden
  • Die Namen der benannten Geschäftsführer und die detaillierten Befugnisse
  • Den Namen des Wirtschaftsprüfers
  • Den Namen des Anwalts der Gesellschaft

 

Die Anteile, die bar in ein Bankkonto eingezahlt wurden, müssen in einem gesperrten Bankkonto hinterlegt sein, bis das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen worden ist.

Wenn Sie all diese Schritte bearbeitet haben, werden die Unterlagen ins Arabische übersetzt und anschließend im ägyptischen Außenministerium erneut beglaubigt und registriert. Der gesamte Prozess dauert mindestens einen Monat.

Wenn Sie jetzt noch Fragen dazu haben, dann schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden es ihnen so kompetent wie möglich erklären. Die Tecsee Internetagentur ist jederzeit zu erreichen.

 

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